
© SO LONG Yachting 1997/2010
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NewsOffene Grenzen auch für Sportbootfahrer auf Ostsee und NordseeAuch zu Wasser sind im Schengenraum für Sportbootfahrer alle Schlagbäume gefallen. Es sind grundsätzlich keine Grenzerlaubnisse für Sportbootfahrer mehr notwendig. Damit fällt das Anlaufen einer zugelassenen Grenzübergangsstelle weg. Für Ost- und Nordsee umfasst dies praktisch alle Anrainerstaaten. Lediglich für Reisen in andere Staaten, etwa Russland, Großbritannien und Irland, ist weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben....mehr Funkzeugnisse – Übergangsregelung bis 2010 Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich in Vorbereitung und wird in Kürze in Kraft treten. Charterkunden haben nun faktisch bis zum Beginn der Wassersportsaison 2010 Zeit, ein Funkbetriebszeugnis zu erwerben. Charteryachten über 12 m Bootslänge müssen verpflichtend mit Funkanlagen ausgerüstet werden. Bei kleineren Booten und Yachten geschieht dies freiwillig.
BWVS, Köln, den 21. April 2008 SRC-Lehrgänge am Wochenende Der Prüfungsumfang für das SRC, insbesondere der Umfang der englischen Texte die beherrscht werden müssen, ist aufgrund der vielen Proteste reduziert worden. Man kann nun wirklich an einem Wochenende das SRC inkl. Prüfung erwerben. Wie bereits 2006 bieten wir nochmals 2 Wochenendkurse auf Fehmarn an. Die Termine lauten:Lehrgang – SRC 2, Freitag 05.3. ab 16:00 bis Sonntag 07.3.2010 bis ca. 17:00.Die Lehrgänge finden wieder in einem bekannten Hotel auf Fehmarn statt. Dort können Sie auch übernachten.Die Kursgebühr beträgt 250 Euro inkl. Lehrmaterial (ohne Übernachtung und Verpflegung). Hinzu kommt die Prüfungsgebühr in Höhe von 100 Euro.Der Lehrgang wird praxisnah an echten GMDSS fähigen Geräten durchgeführt. Sie lernen den Umgang also nicht nur in der Theorie.Bei Interesse übersenden Sie uns bitte das Anmeldeformular. Neuregelung im FunkbereichDie Neuregelung im Funkbereich aufgrund der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 sieht vor, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen. Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer allerdings nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige Funkanlage an Bord ist. Solange nur eine Sprechfunkanlage betrieben wird, kann mit einem Sprechfunkzeugnis weiterhin uneingeschränkt am Sprechfunk teilgenommen werden.
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