Charter-VersicherungenDen letzten beißen die Hunde ..... und das ist immer der Skipper. Zumindest bei Haftungsfragen. Das heißt, besteht bei schuldhaft verursachten Schäden kein Versicherungsschutz, haftet der Skipper.Der Skipper einer Segelyacht oder eines Hausbootes trägt tatsächlich eine sehr komplexe Verantwortung. Sie bezieht sich auf die mitfahrende Crew, das gecharterte Schiff und auf andere Verkehrsteilnehmer oder Hafenanlagen. Glücklicherweise gibt es heute für alle Risiken des Charterns Versicherungen. Bis auf die Reiserücktrittsversicherung sind es spezielle Charter-Versicherungen, die durch private Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt werden. Aber auch schon bei der Reiserücktrittsversicherung muss man im allgemeinen Reisemarkt genau lesen. Häufig gelten Sie nicht für Seereisen oder es gelten für Seereisen besondere Tarife. Wir empfehlen die Charter-Versicherungen unseres Partners Yacht-Pool. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Rechtsstellung des Skippers einer Yacht oder eines Hausbootes werden dort unter anderen folgende Versicherungen angeboten. - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung - Skipper-Haftpflicht-Versicherung - Charter-Kautions-Versicherung - Charter-Folgeschaden-Versicherung In einer ausführlichen Yacht-Pool Broschüre werden die einzelnen Versicherungen erläutert. Wie können Sie sich versichern? Füllen Sie dazu einfach den Antrag Charter-Versichrungen aus und senden Sie ihn ab. Sie erhalten dann umgehend die Bestätigung bzw. die Police für die abgeschlossene Versicherung. Die Versicherungen bis auf Reise-Rücktritt, sind Jahresversicherungen. D. h. Sie gelten für alle Törns, die Sie in einem Jahr durchführen. Nach einem Jahr verlängern sich die Versicherungen automatisch (nicht Reise-Rücktritt). Yacht-Pool Versicherungsbroschüre
Antrag Charter-Versicherungen
Wenn Sie Fragen zu den Versicherungen haben, stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung.
|